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IBRRS 2019, 0876
Anerkannte Festsetzungen bekannt gemacht: Anerkenntnis nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB wirkungslos!

BVerwG, Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17

Das Anerkenntnis nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB wird mit der Bekanntmachung des die anerkannten Festsetzungen enthaltenden Bebauungsplans wirkungslos. Das gilt auch im Fall der Unwirksamkeit des Bebauungsplans.*)

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