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IBRRS 2020, 2430
Konkurrenzsituation von zwei Windkraftanlagen: Es gilt das Prioritätsprinzip!

BVerwG, Beschluss vom 25.06.2020 - 4 C 3.19

1. Stehen zwei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in einer echten Konkurrenzsituation, befinden sich beide (potentiell) sowohl in der Rolle des Störers als auch des Gestörten und stimmt die Art der Störung überein, ist es regelmäßig sachgerecht und damit rechtlich geboten, die Frage des Vorrangs nach dem Prioritätsprinzip zu beantworten.*)

2. Das Prioritätsprinzip gilt auch im Verhältnis von immissionsschutzrechtlichem Vorbescheid und Genehmigung.*)

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