BVerwG, Beschluss vom 24.10.2018 - 4 B 15.18
Es erscheint zweifelhaft, ob nach Inkrafttreten des § 34 Abs. 3 BauGB aus dem Gebot interkommunaler Abstimmung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu Gunsten einer Nachbargemeinde ein Abwehranspruch gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich folgen kann, wenn die Standortgemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft (so erwogen in BVerwG, IBR 1993, 393). Solche Fälle kommen - wenn überhaupt - nur bei einem aktiven Einwirken der Gemeinde auf den Zulassungsanspruch in Betracht.*)
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