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IBRRS 2021, 0715; IMRRS 2021, 0269
Mit Beitrag
Rechtfertigt künstlerisch-soziale Ausrichtung der Nutzung besonderen Kündigungsschutz?

LG Köln, Urteil vom 20.01.2021 - 4 O 84/20

1. § 580a Abs. 2 BGB ist durch Individualabrede zwischen den Parteien abdingbar.

2. Bei reinen Gewerberaummietverhältnissen bedarf eine ordentliche Kündigung nicht dem Erfordernis eines berechtigten Interesses.

3. Ein Vorkaufsrecht kann als "dolo-agit-Einwand" einer ordentlichen Kündigung allenfalls entgegengehalten werden, wenn der Kaufvertrag unmittelbar vor dem Abschluss steht.

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