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IBRRS 2021, 0882; IMRRS 2021, 0339
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Vertragswidrige Tierhaltung rechtfertigt keine fristlose Kündigung

LG Hanau, Beschluss vom 28.12.2020 - 8 T 29/20

Vertragswidrige Hundehaltung rechtfertigt keine fristlose Kündigung, sofern von dem Hund keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen ausgehen.

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