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IBRRS 2021, 0990; IMRRS 2021, 0382
Mit Beitrag
Absagen einer Eigentümerversammlung wegen Corona?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.03.2021 - 2-13 T 7/21

Bestehen zum Zeitpunkt der geplanten Eigentümerversammlungen objektiv Unsicherheiten, ob die Durchführung gemäß der geltenden Coronaschutzverordnungen zulässig ist oder die Teilnehmer sich ordnungswidrig verhalten, besteht ein Anspruch auf Absage der Versammlung.*)

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