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IBRRS 2021, 0810; IMRRS 2021, 0310
Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist formell wirksam

LG Berlin, Urteil vom 04.03.2021 - 67 S 309/20

1. Die "Kollegialsgerichts-Richtlinie" kann zur Beurteilung der Evidenz exekutiver Verfahrensmängel beim Erlass einer Rechtsverordnung entsprechend herangezogen werden.*)

2. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 (GVBl. 2015, S. 101) ist formell wirksam.*)

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