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IBRRS 2021, 0842; IMRRS 2021, 0323
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Wohwerterhöhende Merkmale müssen bei Mieterhöhung erläutert werden

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.09.2020 - 15 C 158/20

Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale angegeben, aber nicht erläutert sind.

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Dokument öffnen IMR 2021, 1043 (nur online)