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IBRRS 2021, 0867; IMRRS 2021, 0332
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Fortsetzungsversammlung bedarf keiner formellen Einladung

AG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2020 - 290a C 189/19

Eine bereits zu Stande gekommene Eigentümerversammlung kann per Geschäftsordnungsbeschluss vertagt werden. Für die Fortsetzungsversammlung bedarf es nicht erneut einer Einladung i.S.v. § 24 Abs. 4 WEG. Der Sicherungszweck einer formellen Einladung i.S.v. § 24 Abs. 4 WEG wurde bereits mit der Einladung zur Erstversammlung erreicht.

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