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IBRRS 2024, 0895; IMRRS 2024, 0416; IVRRS 2024, 0170
Zurechnung von Vermietungsbemühungen des neuen Eigentümers?

VG Schleswig, Urteil vom 17.01.2024 - 4 A 278/21

Bei einem unterjährigen Verkauf eines Objekts, können die Vermietungsbemühungen der neuen Eigentümerin der Klägerin (Steuerpflichtige) zugerechnet werden, so dass diese die Minderung des Rohertrags gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG (a.F.) nicht zu vertreten hat.*)

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