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IBRRS 2024, 0977; IMRRS 2024, 0456
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Schriftsatz per beA eingereicht: Kündigung ist formunwirksam!

LG Bonn, Urteil vom 29.06.2023 - 6 S 97/22

Eine per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) schriftsätzlich eingereichte Kündigung ist durch die Weiterleitung durch das Gericht dem Kündigungsempfänger bzw. dessen Prozessbevollmächtigten nicht formwirksam zugegangen.

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