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IBRRS 2022, 1963; IMRRS 2022, 0816
Eigentum wird beeinträchtigt: Wer trägt die Beweislast für eine Einwilligung des Eigentümers?

BGH, Urteil vom 13.05.2022 - V ZR 7/21

Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.*)

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