VGH Bayern, Beschluss vom 18.01.2019 - 4 CE 18.2534
1. Bei der Auslegung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien über die Vergabe preisvergünstigter Wohnbaugrundstücke (hier: fehlende Antragsberechtigung bei Nichtoffenlegung maßgeblicher Umstände, insbesondere der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) kommt es nicht auf einen objektiven Maßstab an, sondern auf die tatsächliche Handhabung in der Praxis und damit auf das (bisherige) inhaltliche Verständnis der Gemeinde an.
2. Dass die Gemeinde den Ausschluss eines Interessenten aus dem Bewerberkreis damit begründet hat, die eingereichten Bewerbungsunterlagen hätten eindeutig unzutreffende Angaben über den aktuellen Wert seines Grundvermögens enthalten, ist nicht zu beanstanden.
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