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IBRRS 2022, 1465; IMRRS 2022, 0579; IVRRS 2022, 0209
Praxistreuhänder ist innerhalb von 3 Jahren nach Todestag zu bestellen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2022 - 9 S 803/22

Der Zeitraum von bis zu drei Jahren, für den ein Praxistreuhänder gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 StBerG von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden kann, ist ab dem Tag des Todes des früheren Praxisinhabers zu berechnen.*)

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