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IBRRS 2022, 2930; IMRRS 2022, 1255; IVRRS 2022, 0447
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Nur ein schneller Beschluss über staatliche Anordnung verhindert Zwangsgeld

VG Hannover, Beschluss vom 05.09.2022 - 4 B 2288/22

1. Das Fehlen eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Finanzierung einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die bauaufsichtlich angeordnet worden ist, stellt kein Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung wegen nicht fristgerechter Umsetzung der bauaufsichtlichen Verfügung dar.*)

2. Die Einwendung, dass ein Zwangsgeld kein geeignetes Zwangsgeld für die Durchsetzung der bauaufsichtlichen Verfügung ist, kann nicht mehr mit Erfolg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Zwangsgeldfestsetzung geltend gemacht werden.*)

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Dokument öffnen IMR 2023, 1065 (nur online)