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IBRRS 2022, 2893; IMRRS 2022, 1241
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Kraneinsatz ist dem Nachbarn anzuzeigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2022 - 4 U 74/22

Das Benutzen des Nachbargrundstücks durch Überschwenken des Baukrans - mit oder ohne Lasten - muss der Bauherr dem Nachbarn zwei Wochen vor der Benutzung anzeigen, sonst kann er sich nicht auf das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht berufen.

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