Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2582
Sturz während Toilettengang spricht nicht für rutschigen Fußboden!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.07.2020 - 4 U 51/19

1. Wird in einer Bäckerei dem Kunden wie auch gelegentlich bei früheren Besuchen der Schlüssel zur Toilette ausgehändigt, so greift die uneingeschränkte Verkehrssicherungspflicht für Geschäftsräume ein.*)

2. Ein auf dem Weg zur Toilette gestürzter Kunde hat allerdings gemäß § 286 Abs. 1 ZPO zu beweisen, dass sich auf dem Boden eine vom Geschäftsinhaber zu beseitigende und für den Sturz ursächliche Mehlschicht befand.*)

Dokument öffnen Volltext