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IBRRS 2019, 2896; IMRRS 2019, 1083
Beim Hauskauf gibt´s noch fiktive Mangelbeseitigungskosten

OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2018 - 12 U 100/18

Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) zu fiktiven Mangelbeseitigungskosten als Schadensersatz im Werkrecht kann ein Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache seinen Schaden im Rahmen des kleinen Schadensersatzes nach §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB auf der Grundlage der Mangelbeseitigungskosten berechnen, unabhängig davon, ob er die Mängel beseitigen lassen will.*)

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