Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 1578; IMRRS 2020, 0695
Eintragung eines wechselseitigen Ausschlusses von Unterhaltungspflichten zulässig?

OLG München, Beschluss vom 08.06.2020 - 34 Wx 177/20

Der wechselseitige Ausschluss von Unterhaltungspflichten als Inhalt des Begleitschuldverhältnisses zu einer Dienstbarkeit kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext