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IBRRS 2021, 2990; IMRRS 2021, 1110
Alle Kosten des Wärmecontractings sind Betriebskosten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2020 - 10 U 21/19

Kosten für eine fremde Heizungsanlage im Rahmen des Wärmecontractings fallen, auch soweit sie die Instandhaltung betreffen, nach § 7 Abs. 3 und 4 HeizkV einheitlich unter die Betriebskosten und sind grundsätzlich einheitlich ohne weitere Aufschlüsselung zu verteilen.*)

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