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IBRRS 2019, 2906; IMRRS 2019, 1088
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Pflicht des Vermieters zur Abstandszahlung geht nicht auf Erwerber über

OLG Jena, Urteil vom 30.08.2019 - 4 U 858/18

§ 566 BGB erfasst nur solche Rechte und Pflichten, die als mietrechtlich zu qualifizieren sind oder die in untrennbarem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen. Dazu gehört die vertragliche Pflicht des Vermieters zur Abstandszahlung für die vorzeitige Vertragsauflösung grundsätzlich nicht. *)

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Dokument öffnen IMR 2019, 457