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IBRRS 2023, 0007; IMRRS 2023, 0004
Kann Terrasse Sondereigentum sein?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2020 - 20 W 114/20

Eine ebenerdige Terrasse ist nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht.*)

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