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IBRRS 2020, 1557; IMRRS 2020, 0688
Mit Beitrag
Wege- und Leitungsrecht für Eigentümer von Doppelhäusern als Gesamtberechtigte?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2020 - 3 Wx 72/19

Eine Grundbucheintragung, wonach den jeweiligen Eigentümern von zwei Wohnungseigentumseinheiten (Doppelhaushälften Nr. 1 und 2) auf dem in ihrem Miteigentum stehendenden Flurstück ein vereinbartes und zur Eintragung bewilligtes Wege- und Leitungsrecht als Gesamtberechtigten gemäß § 428 BGB zusteht, das weitere Grundstücke eines der Wohnungseigentümer belastet, ist zulässig.*)

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Dokument öffnen IMR 2021, 1021 (nur online)