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IBRRS 2022, 2743; IMRRS 2022, 1152
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Kaufpreis 90% über Verkehrswert: Grundstückskaufvertrag sittenwidrig!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.03.2022 - 2 W 10/22

1. Das Grundbuchamt ist im Antragsverfahren u. a. zur Prüfung des Grundgeschäfts berechtigt. Es darf den Eintragungsantrag zurückweisen, wenn es aufgrund der ihm vorliegenden Urkunden oder anderer ihm bekannter Umstände zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass das Grundgeschäft nichtig ist und die Nichtigkeit auch das Erfüllungsgeschäft ergreift.

2. Ein gegenseitiger Vertrag - wie ein Grundstückskaufvertrag - ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt.

3. Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt bei Grundstücksgeschäften ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% vor.

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