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IBRRS 2019, 1533; IMRRS 2019, 0570
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Vermieter muss Voraussetzungen für geplanten Betrieb schaffen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 3 W 95/18

Eine Klausel, nach welcher der Verpächter für die Einhaltung der Voraussetzungen für den Betrieb des Gewerbes in der Mietsache keine Haftung übernimmt, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, da sie auch die Befugnis des Mieters zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags unzulässigerweise ausschließt.

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