LG Wiesbaden, Beschluss vom 07.10.2019 - 3 T 54/19
1. Der Mieter ist für sämtliche Voraussetzungen eines Rechts zur Minderung darlegungs- und beweispflichtig.
2. Voraussetzung für ein Minderungsrecht ist auch eine Mängelanzeige an den Vermieter.
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