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IBRRS 2019, 3251; IMRRS 2019, 1230
Mieter muss Mangel anzeigen und beweisen

LG Wiesbaden, Beschluss vom 07.10.2019 - 3 T 54/19

1. Der Mieter ist für sämtliche Voraussetzungen eines Rechts zur Minderung darlegungs- und beweispflichtig.

2. Voraussetzung für ein Minderungsrecht ist auch eine Mängelanzeige an den Vermieter.

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