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IBRRS 2022, 1259; IMRRS 2022, 0492
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Daten des Mieters weitergegeben: Mieter hat Auskunftsanspruch

LG Wiesbaden, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 50/21

Gibt der (private) Vermieter Daten des Mieters an eine Firma weiter, damit diese die Betriebskostenabrechnung erstellt, so ist die DSGVO einschlägig und der Mieter hat Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm mitteilt, welche Daten er über den Mieter gespeichert hat und ob er diese auch noch an andere herausgegeben hat bzw. herausgeben will.

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Dokument öffnen IMR 2022, 267