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IBRRS 2023, 0225; IMRRS 2023, 0120
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Künftige Reparaturen sollen nur noch den jeweiligen Wohnungseigentümer belasten: Zulässig?

LG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2022 - 10 S 41/21

Ein Beschluss über die von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichende Verteilung der Kosten einer Instandsetzungsmaßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG muss den nach § 19 Abs. 1 WEG das Handeln der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt bestimmenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

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