Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 1287; IMRRS 2022, 0509
Mit Beitrag
Übertragung von Miteigentumsanteilen und Begründung derselben sind ein Beurkundungsgegenstand

LG Offenburg, Urteil vom 20.01.2022 - 4 OH 15/21

Erfolgt die Übertragung von Miteigentumsanteilen "uno actu" mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gem. § 3 WEG, so handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand i.S.v. § 109 Abs. 1 GNotKG und es werden hierdurch keine zusätzlichen Notargebühren ausgelöst.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2022, 1022 (nur online)