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IBRRS 2023, 0162; IMRRS 2023, 0085
Nichtigkeit nur in Ausnahmefällen!

LG München I, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 S 2537/20

Mangels ausreichender Bestimmtheit ist ein Beschluss nur dann nichtig, wenn sich sein Inhalt auch im Wege der vorrangig gebotenen Auslegung nicht fest­stellen lässt, was aber die Ausnahme ist.

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