LG München I, Urteil vom 13.07.2022 - 1 S 2338/22 WEG
1. Ist eine Position der Jahresabrechnung - hier Heizkosten - fehlerhaft, ist nunmehr die gesamte Jahresabrechnung für ungültig zu erklären.
2. Der Streitwert für die Anfechtung des Abrechnungsbeschlusses bemisst sich nach dem Wert der im Streit stehenden Positionen.
3. Eine Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer ist als Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auszulegen.
4. Für einen Beschluss über eine erhebliche Baumaßnahme sind Alternativangebote erforderlich. Eine Umrüstung einer Ölheizung auf eine Gasheizung kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.