LG Lübeck, Urteil vom 10.03.2022 - 14 S 84/21
§ 566 BGB ist - über die bisher vom BGH festgestellten Konstellationen hinausgehend - auch dann analog anwendbar, wenn der Vermieter selbst eine vertragliche Gesamtkonstruktion geschaffen hat, die ihn wirtschaftlich in die Position eines Eigentümers gebracht hat, und nur formal diese Eigentümerstellung auf eine Dritte übertragen wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Treuhandvertrag ersichtlich darauf abzielt, ihn wirtschaftlich so zu stellen, als wäre er Eigentümer - und er eben so auch gegenüber den Mietern auftritt.*)
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