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IBRRS 2022, 0171; IMRRS 2022, 0088
Mit Beitrag
Kündigung wegen Eigenbedarfs und Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit erhöhter Miete geht nicht!

LG Freiburg, Beschluss vom 06.06.2020 - 9 S 5/20

1. Macht ein Vermieter Eigenbedarf geltend und bietet er zugleich dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu einer erhöhten Miete an, besteht keine ernsthafte Nutzungsabsicht.

2. Beruht die Kündigung auch auf anderen Gründen als dem Eigenbedarf, hier Wirtschaftlichkeitserwägungen, müssen diese Gründe gem. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB im Kündigungsschreiben dargestellt werden, soweit sie nicht nachträglich entstanden sind.

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