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IBRRS 2020, 0158; IMRRS 2020, 0057; IVRRS 2020, 0022
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WEG-Konzentrationsberufungsgericht ist auch für Streitwertbeschwerden zuständig!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.12.2019 - 2-13 T 111/19

Eine Zuständigkeit des WEG-Konzentrationsberufungsgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG) besteht auch für Streitwertbeschwerden.*)

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