LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.06.2020 - 2-13 S 78/19
1. Geht eine Wohnungseigentümergemeinschaft von der Instandsetzungsbedürftigkeit von Fenstern aus, liegt im Fensteraustausch eine (modernisierende) Instandsetzung.
2. Hierfür muss die Wohnungseigentümergemeinschaft kein Gesamtkonzept entwickeln.
3. Bei technisch einfach gelagerten Instandsetzungsvorhaben wie einem Fensteraustausch reicht der Sachverstand von Handwerkern.
4. Der Austausch alter (Holz-)Fenster durch moderne Kunststofffenster ist regelmäßig eine ordnungsgemäße Instandhaltung.
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