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IBRRS 2019, 1939; IMRRS 2019, 0718; IVRRS 2019, 0273
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Rauchender Mieter: Wann ist Schlichtungsverfahren erforderlich?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.04.2019 - 2-13 S 6/17

1. Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Eigentümer auf Unterlassung von Zigarettenrauch- und sonstigen Duftabsonderungen durch dessen Mieter in Anspruch, muss vor der Klageerhebung kein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt werden.*)

2. Vor einer Klage gegen den als Störer in Anspruch genommenen Mieter ist demgegenüber ein derartiges Schlichtungsverfahren erforderlich.*)

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Dokument öffnen IMR 2019, 433