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IBRRS 2023, 0165; IMRRS 2023, 0089
Mit Beitrag
Beschränkungen des Vertreterkreises auch nach dem WEMoG noch gültig!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.11.2022 - 2-13 S 54/22

1. Ein Wohnungseigentümer kann sich auf einer Eigentümerversammlung nicht von seinem Sondereigentumsverwalter vertreten lassen, wenn dies der Vertretungsregelung in der Teilungserklärung widerspricht.*)

2. Beschränkungen des Vertreterkreises in Altvereinbarungen sind auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiterhin wirksam.*)

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Dokument öffnen IMR 2023, 148