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IBRRS 2022, 2636; IMRRS 2022, 1097; IVRRS 2022, 0413
Mit Beitrag
Streitwert der Anfechtungsklage: Alte BGH-Rechtsprechung weiterhin maßgeblich

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.08.2022 - 2-13 S 35/22

Für den Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter die bisherige Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 188/16, IMR 2017, 342) heranzuziehen, wonach der Nennbetrag der Jahresabrechnung für das Gesamtinteresse und der auf den Kläger entfallende Anteil als Einzelinteresse maßgeblich sind.*)

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Dokument öffnen IMR 2023, 41