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IBRRS 2022, 2638; IMRRS 2022, 1099
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Kein Ausgleichsanspruch bei erfülltem Kostenerstattungsanspruch!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.07.2022 - 2-13 S 21/22

Wenn ein beklagter Wohnungseigentümer des alten Beschlussanfechtungsverfahrens einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch nach dem Schlüssel des § 16 Abs. 2 WEG a.F.*)

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Dokument öffnen IMR 2022, 1021 (nur online)