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IBRRS 2019, 0888; IMRRS 2019, 0339
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Ungültiger Sonderumlagebeschluss: Ehemaliger Eigentümer hat Rückforderungsanspruch

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.2019 - 2-13 S 135/18

Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht jedenfalls für einen mittlerweile ausgeschiedenen Wohnungseigentümer ein Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer bedarf es hierfür nicht.*)

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