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IBRRS 2019, 3440; IMRRS 2019, 1285
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Zahlungsrückstand von einer Monatsmiete = erhebliche Pflichtverletzung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.09.2019 - 2-11 S 63/19

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung zur Kündigung. Bei Zahlungsverzug ist bei einem Zahlungsrückstand ab einer Monatsmiete eine erhebliche Pflichtverletzung zu bejahen.

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