LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.04.2021 - 2-07 O 214/20
Die in einem Maklervertrag enthaltene Klausel
"Kommt es zum Vertragsabschluss, schuldet der Interessent/Käufer/Mieter die o. g. Provision auch dann, wenn ein Dritter den Vertragsabschluss erwirkt."
ist sprachlich wie inhaltlich teilbar (sog. "blue-pencil-Test"), so dass der Teil der Vereinbarung "Kommt es zum Vertragsabschluss, schuldet der Interessent/Käufer/Mieter die o. g. Provision." in jedem Fall Vertragsbestandteil geworden ist.
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