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IBRRS 2022, 1291; IMRRS 2022, 0513
Corona-bedingte Vertragsanpassung allenfalls bei Existenzgefährdung!

LG Essen, Urteil vom 09.03.2021 - 4 O 217/20

Ob infolge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schließungsanordnung hinsichtlich des Gewerbemietvertrags eine objektive Änderung der Vertragsgrundlage i.S.d. § 313 BGB eingetreten ist, kann dahinstehen, wenn die (subjektive) Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag mangels wirtschaftlicher Existenzgefährdung des Mieters nicht gegeben ist.

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