LG Darmstadt, Urteil vom 11.02.2021 - 29 O 326/19
Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Maklercourtage ist, dass der Hauptvertrag bei wertender Betrachtung sich zumindest auch als Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung darstellt.
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