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IBRRS 2022, 2470; IMRRS 2022, 1038
Wegfall des Eigenbedarfs muss Vermieter substanziiert begründen

LG Bonn, Urteil vom 01.10.2020 - 6 S 9/20

Entsprechend der Entscheidung des BGH, IMR 2017, 260, trifft den Vermieter bei Eigenbedarf, der tatsächlich nicht umgesetzt wird, eine sekundäre Darlegungslast zum nachträglichen Wegfall des Bedarfs, d. h. der Vermieter muss substanziiert und plausibel darlegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen ist. An diese Darlegungen sind strenge Anforderungen zu stellen.

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