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IBRRS 2022, 2668; IMRRS 2022, 1115
Mit Beitrag
Gesetzlich erforderliche Modernisierung darf Miete nicht erhöhen!

LG Bonn, Beschluss vom 28.01.2021 - 6 S 78/20

Nach der Rechtsprechung obliegt dem Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe der umlagefähigen Kosten, so dass es auch seine Sache ist, darzulegen und zu beweisen, dass die der Mieterhöhung zu Grunde gelegten Kosten nicht teilweise auf die Erhaltung dienenden Maßnahmen (§ 555a Abs. 1 BGB) entfallen sind.*)

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Dokument öffnen IMR 2022, 1020 (nur online)