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IBRRS 2023, 0221; IMRRS 2023, 0116
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Vermieter ist verpflichtet, auch Leistungen eines Dritten anzunehmen

LG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2021 - 22 S 140/20

1. Auch ein Dritter kann zu Gunsten des Mieters einen bestehenden Mietrückstand ausgleichen.

2. Dem Anspruch des Vermieters auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung kann der Einwand von § 242 BGB entgegenstehen.

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Dokument öffnen IMR 2023, 1002 (nur online)