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IBRRS 2019, 3256; IMRRS 2019, 1234
Mit Beitrag
Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung!

LG Berlin, Beschluss vom 22.02.2019 - 85 S 15/18

1. Die Genehmigung einer baulichen Veränderung im Bereich des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss stellt bei gewollter Nutzung durch nur einen Eigentümer eine nichtige Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts dar.

2. Der Begriff der Sondernutzung muss im Beschluss nicht ausdrücklich verwendet werden.

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Dokument öffnen IMR 2020, 1013 (nur online)