LG Berlin, Beschluss vom 22.02.2019 - 85 S 15/18
1. Die Genehmigung einer baulichen Veränderung im Bereich des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss stellt bei gewollter Nutzung durch nur einen Eigentümer eine nichtige Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts dar.
2. Der Begriff der Sondernutzung muss im Beschluss nicht ausdrücklich verwendet werden.
Volltext