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IBRRS 2019, 3459; IMRRS 2019, 1292
Mit Beitrag
Mietenbegrenzungsverordnung trotz unzureichend veröffentlichter Begründung wirksam!

LG Berlin, Urteil vom 10.10.2019 - 67 S 80/19

1. Der Berliner Senat hat die Begründung der Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 (GVBl. 2015, 101) der Öffentlichkeit gegenüber bis zum Zeitpunkt des Inkraftretens der Verordnung nicht in zumutbarer Weise an einer allgemein zugänglichen Stelle bekannt gemacht. Die Mietenbegrenzungsverordnung ist gleichwohl wirksam.

2. Allenfalls evidente Verfahrensmängel sind geeignet, die formelle Nichtigkeit einer auf § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB beruhenden Rechtsverordnung zu begründen. Eine unzureichende Veröffentlichung der Verordnungsbegründung stellt keinen evidenten Verfahrensmangel dar (Abgrenzung zu BGH, IMR 2019, 352).

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Dokument öffnen IMR 2019, 490