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IBRRS 2019, 1531; IMRRS 2019, 0568
"Spandauer Vorstadt" ist "Bevorzugte Citylage"!

LG Berlin, Beschluss vom 09.04.2019 - 67 S 50/19

Die im Bezirk Berlin-Mitte in der "Spandauer Vorstadt" belegenen Wohnungen befinden sich in bevorzugter Citylage i.S.d. Berliner Mietspiegels 2017.*)

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